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Gefahr? Kinder-Smartwatches mit geheimer Abhörfunktion | stern TV

Der Spion am Handgelenk: Warum die Netzagentur bestimmte Kinderuhren verboten hat
Immer mehr Kinder und Eltern begeistern sich für die beliebten Smartwatches mit ihren praktischen Digitalfunktionen und verknüpfbaren Apps. Solche Kinderuhren mit Abhörfunktion für die Eltern hat die Bundesnetzagentur jetzt jedoch verboten. Aus gutem Grund, wie stern TV zeigt.

Eigentlich sollen die smarten Armbanduhren Kindern und Eltern durch diverse Kontrollfunktionen mehr Sicherheit bieten. Die Uhren haben eine integrierte SIM-Karte, über die Eltern ihre Kinder kontaktieren oder sie mit einer entsprechenden App orten können. Doch vor wenigen Tagen hat die Bundesnetzagentur vermeldet, dass diese Kinderuhren, die auch eine Abhörfunktion besitzen, vernichtet werden sollen. Zudem sei ab sofort der ihr Verkauf untersagt, da die Abhörfunktion eine unerlaubte Sendeanlage sei. Gegen mehrere Angebote im Internet sei man bereits vorgegangen, hieß es in der Pressemitteilung der Behörde. Unser IT-Sicherheitsexperte Tobias Schrödel erklärt: “Alltagsgegenstände, die eine geheime, nicht sichtbare Abhörfunktion haben, sind schon seit Jahren verboten. Nichtsdestotrotz hat die Bundesnetzagentur jetzt nochmal nachgeschaut, ist fündig geworden und hat explizit darauf hingewiesen, dass diese Kinderuhren verboten sind – und auch zerstört werden müssen.” Aus demselben Grund war vor einigen Monaten auch die Spielzeugpuppe “Cayla” verboten worden. stern TV berichtete. Durch eine Abhörfunktion können Nutzer einer dazugehörigen App nämlich unbemerkt das Kind und die Umgebung der Uhr abhören.

Eltern sollen Kinderuhren zerstören

Julia Borowski und ihr sechsjähriger Sohn Colin waren bisher begeistert von der Uhr, der Junge trägt sie seit knapp drei Monaten jeden Tag. Es sei seine Lieblings-Uhr, erklärt der Junge. Julia Borowski hatte die Uhr im Marketplace bei Amazon für rund 150 Euro gekauft. Die 34-Jährige legt viel Wert auf die Sicherheit von Colin: “Für uns war die GPS-Funktion sehr wichtig, dass man gucken kann, wo sich das Kind aufhält und es wirklich in der Schule angekommen ist oder etwa vom Weg abgekommen”, so die Mutter. “Und auch, dass er uns im Notfall informieren kann, wenn zum Beispiel auf dem Schulweg irgendetwas ist.” Dass die Uhr eine Abhörfunktion hat, wusste Julia Borowski beim Kauf nicht. Sie ist wenig begeistert davon, dass sie die kostspielige, fast neue Kinderuhr ihres Sohnes nun vernichten soll. Noch dazu verlangt die Bundesnetzagentur, dass Eltern einen entsprechenden Vernichtungsnachweis aufheben. Julia Borowski kritisiert aber vor allem die Hersteller: Ihrer Meinung nach müssten sie die verbotene Funktion oder die dazugehörige App deaktivieren.
Diesen Montag war der erste Tag seit Wochen, an dem ihr Sohn Colin die Uhr unterwegs nicht getragen hat – für sie als Mutter ein unschönes Gefühl.

Vor dem Kauf Liste der Funktionen überprüfen

Eine Herstellerliste mit den betreffenden Uhren gibt es nicht. Wer über die Anschaffung einer Smartwatch für das eigene Kind nachdenkt, sollte deshalb beim Kauf darauf achten, dass die Uhr diese Funktion nicht innehat. Julia Borowski ist erst beim zweiten Blick in die Bedienungsanleitung aufgefallen, dass diese mit der Abhörfunktion wirbt, nämlich: Geheimes Abhören der Umgebung der Uhr, ohne dass der Träger der Uhr den Anrufer hört.
Genau das kritisiert die Bundesnetzagentur: “Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt”, erklärte Jochen Homann, Präsident der Behörde.
Seit Freitag ist in Deutschland selbst der Besitz einer solchen Uhr strafbar.

stern TV, 22.11.2017, 22:15 Uhr, RTL

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